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Über die Einschränkung des passiven Wahlrechts in Russland


Der Duma-Rat hat für den 18. Mai die erste Lesung zu Änderungen am Gesetz „Über die Wahlen der Abgeordneten der Staatsduma“ anberaumt. Es geht um ein Paket aus drei Gesetzentwürfen, von denen zwei die Haftung aufgrund einer Zusammenarbeit mit unerwünschten Organisationen verschärfen. Und der dritte soll jene im passiven Wahlrecht (das heißt im Recht, gewählt zu werden) einschränken, die an der Arbeit von Organisationen beteiligt waren, die durch ein Gericht als extremistische anerkannt worden sind.

Die Abgeordneten werden wohl kaum die Behandlung dieses Pakets in die Länge ziehen. Die Änderungen müssen verabschiedet werden, bevor der Startschuss zur Duma-Wahlkampagne erfolgt. Und dies geschieht bereits im Juni. Vertreter der KPRF und der Partei „Gerechtes Russland“ haben sich schon hinsichtlich des Gesetzes über den Wahlzensus geäußert, das gemäß dem Entwurf eine rückwirkende Geltung erhält. Wenn im Verlauf von drei Jahren vor der entsprechenden Gerichtsentscheidung ein Bürger an der Leitung einer Organisation teilgenommen hat, die als eine extremistische eingestuft worden ist, kann er nicht gewählt werden. Wenn er im Verlauf eines Jahres vor der Gerichtsentscheidung einfach an der Tätigkeit solch einer Struktur teilgenommen hat (er hat ihr beispielsweise mit Geld geholfen) treten gleichfalls Einschränkungen im passiven Wahlrecht in Kraft.

Den Kommunisten und Vertretern von „Gerechtes Russland“ erscheint dies als strittig oder der allgemeinen Rechtslogik widersprechend. Der Kremlpartei „Einiges Russland“ reicht aber durchaus die verfassungsmäßige Mehrheit aus, um die Gesetze durchzuboxen.

Der Co-Autor der Gesetzesvorlagen, der Vertreter von „Einiges Russland“ Wassilij Piskarjow, versichert, dass die Änderungen an der Gesetzgebung nicht gegen irgendeine konkrete Organisation gerichtet und rund ein halbes Jahr lang ausgearbeitet worden seien. Zur gleichen Zeit aber wird erwartet, dass in der nächsten Zeit die Organisationen, die mit Alexej Nawalny verbunden sind, als extremistische anerkannt werden. Die Initiativen der Vertreter von „Einiges Russland“ in der Staatsduma kann man durchaus in diesem Kontext interpretieren: Die Herrschenden wollen präventiv alle Anhänger Nawalnys, bis hin zu jenen, die ihm einfach Geld aus Solidarität überwiesen hatten, von einer Teilnahme an den Wahlen fernhalten. Unverständlich ist, wie die sechsmonatige Ausarbeitung der Gesetze diesen Absichten widersprechen kann. Die Probleme der Herrschenden mit Nawalny hatten sich schon lange abgezeichnet. Und der Konflikt spitzte sich gerade Ende des Jahres 2020 auf maximale Weise zu.

Eine rückwirkende Geltung des Gesetzes über den Wahlzensus ist eine wahre Neuerung. Dieser Logik folgend, kann man weit gehen. Es genügt sich dessen zu erinnern, wie im vergangenen Jahr die Gesetzgeber nicht anfingen, in die Verfassung eine Änderung über das Verbot für Beamte, im Ausland Eigentum zu besitzen, aufzunehmen. Dies hatte man für übermäßig und unnötig gehalten. Einmal angenommen, dass solch eine Änderung vorgenommen und verabschiedet worden wäre. Die gegenwärtigen Beamten hätten das Eigentum im Ausland verkaufen müssen. Und angenommen, dass solch ein Gesetz eine rückwirkende Geltung hätte. Dann hätten die Beamten einfach massenhaft gekündigt. Und dies alles, dass zum Zeitpunkt der Annahme der neuen Normen sie keinerlei Gesetze verletzt hatten.

Dies scheint absurd zu sein. Doch nicht weniger absurd ist auch der Entzug des passiven Wahlrechts der Bürger aufgrund der Zusammenarbeit mit einer Organisation, die eine legale gewesen war. Mehr noch, solch eine Norm gerät in einen Widerspruch mit der Verfassung. Im Artikel 54 des russischen Grundgesetzes heißt es, dass „niemand für eine Tat haften kann, die zum Zeitpunkt ihres Begehens nicht als eine Rechtsverletzung anerkannt wurde“. Die Verfechter des Wahlzensus sind der Annahme, dass der Entzug des passiven Wahlrechts keine Haftungsmaßnahme, keine Bestrafung sei. Aber was muss man noch als eine Bestrafung in einer Zivilgesellschaft, wenn nicht der Entzug eines wichtigen Rechts ansehen?

„Sie aber wollen, dass Ihre Interessen im Parlament derjenige vertritt, der in einer Sprache des Hasses spricht, der bereit ist, das Land zu vernichten, der gegen Menschen einer anderen Nationalität und eines anderen Glaubens auftritt?“, fragt der Abgeordnete Piskarjow. Dies aber ist eine bekannte Rhetorik, die an Demagogie grenzt. Nein, die meisten Bürger wollen dies nicht. Und damit sie diesen Willen bekunden, ist gerade auch das Institut freier Wahlen geschaffen worden. Es ist seltsam, dass die Herrschenden, die ständig auf eine Unterstützung des Volkes verweisen, nicht an die Fähigkeit der Bürger an sich glauben, zu bestimmen, wer von den Kandidaten ein Radikaler ist, wessen Ideen zerstörerisch sind, und nicht für solche Menschen zu votieren.