Das russische Justizministerium hat am Freitag aus dem Register der ausländischen Agenten Jewgenij Ponasenkow – einen Schriftsteller, Blogger, Autoren historischer Publikationen und Helden von Internet-Mems – ausgeschlossen. Der „Glückskerl“ selbst bezeichnete diese Entscheidung als eine „absolute Überraschung“. „Ich war mir sicher, dass dies klappt, aber irgendwann in der fernen Zukunft“, gestand er ein. Ponasenkow bezeichnete das Geschehene als einen Sieg seiner Juristen, die vier Jahre lang mit dem Justizministerium im Kontakt gestanden hätten. Auf die schwarze Liste war er am 1. April 2022 geraten.
Und wie hat das Justizministerium selbst seine Entscheidung erklärt? Praktisch in keiner Weise. Wenn es um die Revision eines Status natürlicher Personen geht, beschränkt sich das Ministerium stets auf die karge Formulierung „im Zusammenhang mit dem Wegfall von Merkmalen eines ausländischen Agenten“. Sie gibt keine Möglichkeit zu verstehen, wovon sich konkret die Staatsbeamten leit5en ließen.
Seit dem Jahr 2023 begleitet das Ministerium jede Aufnahme in die Liste der ausländischen Agenten mit individuellen Motivierungen. Zum Beispiel Teilnahme an der Verbreitung von Materialien ausländischer Agenten, Aussagen gegen die militärische Sonderoperation Russlands in der Ukraine (die vor mehr als viereinhalb Jahren begann – Anmerkung der Redaktion), das Leben außerhalb der Russischen Föderation usw. Daher kann man, wenn eine Person aus dem Register ausgeschlossen wird, „Archive öffnen“ und die Vermutung anstellen, was sich gerade verändert hat und was erlaubte, solch eine Entscheidung zu treffen.
Aber erstens ist dies gerade eine Annahme. Konkretes weiß nur das Justizministerium. Und es offenbart nicht seine Logik. Zweitens wurde bis zum Jahr 2023 die Motivierung für die Aufnahme in das Register auch in keiner Weise kommentiert. Damals konnte man Einzelheiten nur erfahren, wenn sich die jeweilige betroffene Person selbst zu den Angaben äußerte, die im Ministerium erhalten worden waren. Oder aus Materialien einer entsprechenden Gerichtsentscheidung. Wenn der Status angefochten wurde. Freilich hatte es da auch weniger Grundlagen für die Verleihung des Status gegeben. Unter ihnen war die entscheidende eine ausländische Finanzierung. Heutzutage ist sie keine obligatorische. Ausreichend ist der weit ausgelegte „ausländische Einfluss“ auf eine genauso weit ausgelegte „politische Tätigkeit“.
Der Fall von Ponasenkow ist in diesem Fall bezeichnend. Die konkreten Beanstandungen hinsichtlich seiner Person sind bekannt, da er vor Gericht die Aufnahme in das Register angefochten hatte. Aus Gerichtsmaterialien des Jahres 2023 ergibt sich, dass ihm Zahlungen des russischen Verlags AST „angelastet wurden“, der selbst als „Empfänger einer ausländischen Finanzierung“ bezeichnet wurde. Und die Verbreitung von Materialien ausländischer Agenten aus dem Bereich der Massenmedien. Aber auch in Italien aufgenommene Videoclips (dies ist augenscheinlich ein ausländischer Einfluss) mit Gedanken über die „Überlegenheit der europäischen Zivilisation über Russland“ (und dies ist offensichtlich eine politische Tätigkeit).
Hinsichtlich der Grundlagen für die Verleihung des Status eines ausländischen Agenten gibt es generell gelinde gesagt viel Strittiges. Und der Fall von Ponasenkow illustriert dies gut. Hier gibt es zum Beispiel keine direkte ausländische Finanzierung. Nur eine mittelbare. Und ein ausländischer Einfluss, ist dies einfach ein Aufenthalt im Ausland?
Daher ist es nützlich, dass das Justizministerium in den letzten Jahren begonnen hat, ausführlicher diesen Teil seiner Arbeit offenzulegen. Dies hebt nicht die Verdachtsmomente auf, dass der Status eines ausländischen Agenten in erster Linie ein politisches Label ist. Es erlaubt aber zumindest, eine juristisches Logik auszumachen, zu begreifen, was gerade als ein Überschreiten des rechtlichen und nicht nur des politischen Rahmens angesehen wird.
Nicht weniger nützlich wäre es, detailliert auch die Gründe für einen Ausschluss aus dem Register offenzulegen. Diese Motivierung ist nicht so kritisch wie die Motivierung einer Aufnahme in das Verzeichnis. Sie macht aber die Entscheidungen zu überprüfbareren und unterstreicht, dass der Status kein willkürlicher ist. Ohne zusätzliche Informationen ist es beispielsweise nicht möglich, eine Beendigung einer angenommenen Finanzierung von einer Änderung der Position hinsichtlich der öffentlichen Aktivität eines ausländischen Agenten zu unterscheiden.
Derartige Erläuterungen würden die Voraussagbarkeit und Überprüfbarkeit der Entscheidungen des Justizministeriums erhöhen sowie die Gleichheit bei der Anwendung demonstrieren. Es würde sichtbar sein, dass ähnliche Fälle eine ähnliche Entscheidung erfahren und nicht von unbekannten individuellen Faktoren abhängen. Und als Folge würde es weniger Grundlagen für regelmäßig auftauchende Verschwörungsversionen geben. Letzten Endes wäre dies auch noch ein Schritt in Richtung einer größeren rechtlichen Transparenz des Instituts der ausländischen Agenten.