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Über die Verwandlung ausländischer Agenten in Extremisten


Moskaus Staatsanwaltschaft hat die Tätigkeit der Stäbe von Alexej Nawalny ausgesetzt. Sie hat gleichfalls das Gericht gebeten, die Arbeit der Stiftung für Korruptionsbekämpfung und der Stiftung für den Schutz der Bürgerrechte zu stoppen (beide Stiftungen sind in Russland als Organisationen anerkannt worden, die Funktionen eines ausländischen Agenten wahrnehmen). Dies kann man als Beginn des Gerichtsprozesses zur Anerkennung aller oben aufgezählten Vereinigungen und Organisationen als extremistische ansehen, der konkret am 17. Mai in Moskau starten wird.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ermittelt, dass sich die mit Nawalny verbundenen Strukturen „unter dem Deckmantel liberaler Losungen mit der Schaffung von Bedingungen für eine Destabilisierung der sozialen und gesellschaftspolitischen Situation befassen“ und eine „Veränderung der Grundlagen der Verfassungsordnung, darunter unter Verwendung des Szenarios einer bunten Revolution“ anstreben würden.

Die Suspendierung der Tätigkeit bedeutet, dass die ausgewiesenen Organisationen keinerlei Aktionen durchführen und nicht an Wahlen teilnehmen können. Und Bankoperationen sind für sie nur für die Bezahlung von Strafen möglich. Seinerseits wird das durch das Gericht angeheftete Extremisten-Label (Etikett) bedeuten, dass die Mitarbeiter der mit Nawalny verbundenen Stiftungen reale Gefängnisstrafen bekommen können. Eine strafrechtliche Verfolgung wird wahrscheinlich auch jenen drohen, die diese Strukturen mit Geldüberweisungen unterstützen.

Als in Russland die Praxis der Verleihung des Status ausländischer Agenten an Organisationen aufkam, unterstrichen die Offiziellen, dass es darin nichts Besonderes gebe, wobei auf amerikanische Erfahrungen verwiesen wurde. Erklärt wurde, dass den 2Agenten“ keiner verbieten würde, ihre Tätigkeit in der Russischen Föderation fortzusetzen. Die Bürger sollten einfach darüber vollkommen informiert sein. Der Fall mit Nawalny, seinen Stäben und Stiftungen zeigt jedoch, dass die Offiziellen großen Raum für ein Manövrieren haben. Der Status eines ausländischen Agenten ist lediglich das erste Glied einer gewissen Evolution. Der heutige Agent verwandelt sich morgen in einen Extremisten, übermorgen in einen Verräter und danach in einen Spion und Saboteur – mit allen sich daraus ergebenden strafrechtlichen Konsequenzen.

Dies erinnert an den traurig berühmten Fall des Plastikbechers, der während einer unerlaubten Aktion auf einen Polizisten geworfen wurde. Man kann einen Menschen entsprechend einer formalen Rechtsverletzung verurteilen, den potenziellen Schaden bewerten usw. Und man kann (und dies geschieht regelmäßig in der russischen Praxis), in jeder Tat, Geste und jedem Akt in erster Linie eine Intention sehen. Und da wird es bereits unwichtig, was da gerade geworfen wurde – ein kleiner Becher, eine Flasche, ein Stein, eine Granate… Für das Gericht wird die Denkweise des Rechtsverletzers zum wichtigsten. Bestraft wird er mit aller Strenge dafür, was er hätte tun können und nicht dafür, was er tatsächlich begangen hat.

Wenn man ausländische Agenten bis zu Extremisten „aufwertet“, erfolgt etwas genau das Gleiche. Es ergibt sich, dass es für das Gericht keinen Unterschied gibt – entlarvt ein Mensch einen korrupten Beamten, indem er ein Video im Internet veröffentlicht, oder bereitet er einen Terrorakt vor. Relevant wird da wieder die Intention. Ein offenkundiger Radikaler und ein Aufklärer von Korruption werden im Rahmen dieser Logik gleichgestellt, denn sowohl der einen als auch der andere wollen eins, einen Machtwechsel. Ergo: sowohl der eine als auch der andere sind Terroristen. Und da ist es auch nicht weit bis zu den Verrätern.

Man kann darüber streiten, dass ein Wechsel der herrschenden Elite ganz und gar keine Veränderung der Verfassungsordnung vorsieht. Man kann auch auf eine durchaus verständliche Logik des politischen Prozesses verweisen. Wenn Nawalny und seine Anhänger legal um die Macht kämpfen können, werden sie – versteht sich – eine Revision des ganzen Systems fordern. So oder so, in Russland ist es gerade der herrschenden Elite zu bestimmen freigestellt, wer ein Extremist ist und wer keiner ist. Ihre Interpretation trägt einen verbindlichen Charakter. Und „der Schaffung von Bedingungen für eine Destabilisierung der sozialen und gesellschaftspolitischen Situation“ kann man nicht nur die Stäbe Nawalnys bezichtigen, sondern auch jegliches Massenmedium oder jede beliebige soziologische Organisation.

Noch vor kurzem wurde „das Ins-Schlingern-bringen des Bootes“ als eine Redensart wahrgenommen, als ein Teil des Diskurses der Herrschenden, die ironische Kommentare provoziert. Jetzt ist dies das Leitmotiv der strafrechtlichen Bestrafungspraxis.