Eine Anordnung des Justizministeriums der Russischen Föderation, die grundlegend das System der Aufsicht über diejenigen verändert, die auf Bewährung entlassen worden sind, wird am 11. August in Kraft treten. Die episodischen Überprüfungen ersetzt man durch ein ständiges Monitoring: Die auf freien Fuß gesetzte Personen wird man nicht von Fall zu Fall zu kontrollieren beginnen, sondern mindestens einmal im Quartal mit dem Recht, bei einer wiederholten Rechtsverletzung die entsprechenden Personen wieder einzusperren. Nach Meinung von Experten sei die Idee zwar eine richtige, doch wahrscheinlich werde es keinen geben, der sie realisieren könne. Auf einen Inspektor kommen heute dutzende zu beaufsichtigende Personen.
Die Anordnung des Justizministeriums markiert den Versuch eines Übergangs von einer fragmentarischen Aufsicht zum Regime einer ständigen Kontrolle. Einst trugen die Überprüfungen der Einhaltung der Bedingungen einer Freilassung auf Bewährung einen unregelmäßigen Charakter. Und ihre Häufigkeit und Tiefe hingen insgesamt vom Ermessen der jeweiligen konkreten Amtsperson ab.
Jetzt verpflichtet man die Inspektoren, quartalsweise zu Hause aufzusuchen. Und dabei müssen die Freigelassenen selbst bei erster Aufforderung in der zuständigen Inspektion erscheinen und Rechenschaft über ihre Arbeitstätigkeit sowie über das Verhalten und die Einhaltung der gerichtlichen Anweisungen ablegen.
Das Dokument regelt auch klar das erste Erscheinen: Eingeräumt werden drei Arbeitstage für das Aufsuchen der Inspektionen für den Strafrechtsvollzug, um persönlich erfasst zu werden. Und weiter folgen eine Beobachtung bis zum Ende der nicht abgesessenen Haftstrafe. Jeglicher Verstoß seitens des zu Kontrollierenden wird durch eine schriftliche Verwarnung gegen Unterschrift fixiert. Und wenn sich die Situation wiederholen sollte, riskiert die entsprechende Person, ins Straflager zurückzukehren.
Von der „NG“ befragte Juristen gestehen ein, dass die neuen Modalitäten eine offenkundige Rechtslücke schließen würden. Der Gründer des Moskauer Anwaltskollegiums „Postanjuk & Partner“ Wladimir Postanjuk erklärte, dass die Entscheidung eines Gerichts über eine Bewährungsstrafe stets für den Verurteilten eine Reihe von Pflichten bewahrte. Jedoch sei der Mechanismus für eine Beobachtung deren Einhaltung ein unzureichend systematischer geblieben. „Jetzt wird die Inspektion für den Strafrechtsvollzug solche Personen persönlich erfassen. Und dies ist ein absolut berechtigter Schritt“, meint er. Dabei unterstreicht der Anwalt, dass es weder um eine Verletzung der Rechte Verurteilter noch um eine Verleihung irgendeines besonderen, diskriminierenden Status für sie gehe. Nach seinen Worten solle die Kontrolle wiederholte Straftaten vorbeugen und eine Resozialisierung unterstützen und „kein Regime eines ständigen Verdachts schaffen, bei dem jeglicher formeller Verstoß automatisch zum Aufwerfen der Frage nach einer Aufhebung der Bewährungsstrafe führt“.
Eine ähnliche Position vertritt die Partnerin des Anwaltskollegiums Pen & Paper Aljona Grischkowa. Nach ihren Worten sei das Ahuptziel der Anordnung die Schaffung eines systematischen Mechanismus für eine Kontrolle im Verlauf des gesamten nicht abgesessenen Teils der Bestrafung. Die Verankerung eines formalisierten Prozederes sei nach Meinung von Grischkowa an und für sich imstande, einen Beitrag zur Verringerung der Zahl von Rückfalltätern zu leisten.
Die negativen Seiten der neuen Modalitäten würden aber direkt mit der zusätzlichen Belastung für die Mitarbeiter der Inspektionen für den Strafrechtsvollzug verbunden sein. Grischkowa warnt, dass unter solchen Bedingungen die Umsetzung der Forderungen entweder ignoriert oder rein formal vorgenommen werden könne. „Die Realisierbarkeit der Anordnung löst unter den gegenwärtigen Bedingungen begründete Zweifel aus. Eine Vergrößerung des Umfangs der Kontrollmaßnahmen ohne eine entsprechende Absicherung durch Ressourcen kann zu einer formalen Umsetzung der Vorschriften führen“, konstatiert die Anwältin, wobei sie betont, dass für das Erreichen der erklärten Ziele nicht nur Aufsichtsmaßnahmen notwendig seien, sondern auch eine Entwicklung des Systems der Bewährungshilfe nach der Entlassung, die Schaffung von Zentren für eine soziale Anpassung und Arbeitsplatzbeschaffung, aber auch die Implementierung einer differenzierten Vorgehensweise in Abhängigkeit des Grades der gesellschaftlichen Gefährlichkeit der jeweiligen Person.
Ohne dem riskiere die Anordnung, wie der Jurist Sergej Sawtschenko in einem Gespräch mit der „NG“ bestätigte, sich in ein bürokratisches Instrument zu verwandeln, dass Verstöße fixiere, aber nicht deren Ursachen beseitige. Wenn ein Freigelassener nirgendwohin gehen, nirgends arbeiten und sich an keinen um Hilfe wenden könne, werde die formale Kontrolle „nicht zu einer Prophylaxe, sondern zu einem zusätzlichen Faktor für das Ausüben von Druck, der nur die Rückkehr ins Straflager beschleunigt“. Der Jurist befürchtet, dass, je strenger das Regelwerk bei einem Mangel an Inspektoren, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass die Berichte für ein Abhacken geschrieben werden. Und die reale Aufsicht und Kontrolle würden auf dem bisherigen, episodischen Stand bleiben.
P. S.
Der Leiter des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug Arkadij Gostjew hat hinsichtlich des Personalmangels am 17. Juni dieses Jahres erklärt, dass dieser mit Stand vom 1. Juni durchschnittlich 30 (!) Prozent ausmache. In einigen Region gar mehr als 50 Prozent. Und 40 Prozent der Mitarbeiter würden noch vor einer offiziellen Pensionierung kündigen. Beim III. Gesamtrussischen Forum junger Spezialisten des Strafvollzugssystems der Russischen Föderation nannte er auch die Ursache für diese Situation – das geringe Niveau der Dienstbezüge. Daher würden alle möglichen Maßnahmen ergriffen, um den Personalbestand zu bewahren und zu verstärken. Laut offiziellen Angaben machte dieser mit Stand für dieses Jahr 234.176 Menschen aus.
Etwas entspannt wird die Lage dadurch, dass insgesamt eine Verringerung der Anzahl der zu Haftstrafen verurteilten Personen erfolgt. Nach Aussagen von Gostjew „unter anderem durch eine Humanisierung der Rechtsprechung“. Während es Ende 2021 in der Russischen Föderation 465.000 Häftlinge gab, so sind es heute ca. 282.000, wobei sich etwa 85.000 in U-Haftanstalten befinden (lt. der russischen Nachrichtenagentur Interfax vom 14. Mai 2026).