Am Montag hat man in der Zentralen Wahlkommission über zwei wichtige Wählergruppen berichtet, für die eine Teilnahme an der Abstimmung im September möglich sein wird – für Inhaftierte im Land und für im Ausland lebende Bürger Russlands. So werden in den U-Haftanstalten von 84 Regionen (in 211 Einrichtungen) Gelegenheiten für eine Wahlteilnahme geschaffen. Und im Ausland in 152 Ländern (mit 319 Wahllokalen). Gleichzeitig hat man in der Kommission das Timing für die nächsten Auslosungen festgelegt, in deren Rahmen die zu den Wahlen zugelassenen Parteien kostenlose TV-Sendezeiten und unentgeltliche Werbemöglichkeiten in einer Reihe von Printmedien erhalten werden.
In der Zentralen Wahlkommission bestimmt man am 10. August den weiteren Zeitplan für die Wahlkampagne der zugelassenen Parteien: In weniger als zwei Wochen werden die politischen Strukturen zu neuen Auslosungen kommen. Am 18. August werden die Parteien aus der Lostrommel ziehen, um ihren kostenlosen Platz auf den föderalen TV-Kanälen (aber auch im Rundfunk) zu erfahren. Und am 20. August wird es um kostenlose Wahlkampfwerbung in den Printmedien gehen.
Derweil war eine der wichtigsten Fragen, die während der Montag-Sitzung geklärt wurden, die nach der Organisation der Abstimmung „hinter Stacheldraht“. Geplant ist, an einem einheitlichen Abstimmungstag spezielle Wahllokale in 211 U-Haftanstalten in 84 Subjekten der Russischen Föderation zu bilden. Solche Angaben machte das Mitglied der Zentralen Wahlkommission Russlands Elmira Chaimursina im Verlauf der Kommissionssitzung.
Obgleich die Gesamtzahl der potenzielle Wähler in diesen Einrichtungen in der Zentralen Wahlkommission nicht genannt wurde, können es möglicherweise 70.000 bis 80.000 Menschen sein. Auf jeden Fall hatte bereits am 14. Mai dieses Jahres der Direktor des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug (FDSV) in Russland mitgeteilt, dass sich 85.000 Menschen auf dem Landesterritorium in U-Haftanstalten befinden würden.
Laut Informationen des FDSV Russlands waren mit Stand Juni 2026 in den U-Haftanstalten von acht Regionen, in denen direkte Wahlen der Oberhäupter und Regionalparlamente erfolgen werden, über 760 wahlberechtigte Bürger Russlands inhaftiert gewesen. Konkret geht es um die Teilrepubliken Mordowien, Tywa und Tschetschenien sowie die Verwaltungsgebiete Belgorod, Brjansk, Pensa, Twer und Uljanowsk.
Die Abstimmung der Wahlberechtigten, die sich in U-Haft befinden, wird am 18. September erfolgen. Der Zeitpunkt ihres Beginns und Abschlusses werden spezielle Wahlkommissionen in Abstimmung mit den Leitern der U-Haftanstalten bestimmen. Die Abstimmung kann vor der festgelegten Zeit abgeschlossen werden, wenn alle Wahlberechtigten abgestimmt haben, die im Wählerverzeichnis ausgewiesen worden sind. Für eine Teilnahme an der Abstimmung müssen die potenziellen Wähler einen Antrag nicht später als am 10. September einreichen. Den Raum für die Abstimmung wird der Leiter der entsprechenden U-Haftanstalt bereitstellen, und dessen Ausstattung – unter anderem mit mobilen Wahlurnen – werden die Wahlkommissionen gewährleisten. Vertretern von Massenmedien und Wahlbeobachtern soll ein Zugang zu den Räumen für die Abstimmung gewährleistet werden. Laut den von der Zentralen Wahlkommission vorgelegten Angaben gibt es in Sewastopol, im Verwaltungsgebiet Saporoschje sowie in den Autonomen Bezirken der Nenzen und Tschukotka keine U-Haftanstalten. In Moskau ist in solchen eine elektronische Abstimmung vorgesehen.
Derweil erinnerte man am Montag in der Zentralen Wahlkommission an die Wichtigkeit, den Wahlberechtigten die Möglichkeit zu einer Stimmenabgabe zu gewähren, die sich außerhalb des Territoriums Russlands befinden. „Anstatt unseren Botschaften, Konsulaten und unseren Bürgern, die den Wunsch bekunden, an der Abstimmung teilzunehmen, die Sicherheit zu gewährleisten, unternehmen die sogenannten unfreundlichen Länder alle Anstrengungen, um dafür maximal ungünstige Bedingungen zu schaffen“, sagte die Vorsitzende der Kommission Ella Pamfilowa bei der Montagsitzung. Somit wiederholte man in der Kommission die alten Klagen über die unfreundlichen Länder und die Versuche einer Destabilisierung, aber auch einer Einmischung in die Wahlen.
Das Mitglied der Zentralen Wahlkommission Russlands Pawel Andrejew berichtete, dass die russischen Wähler, die sich am Abstimmungstag im Ausland befinden, in 319 Wahllokalen ihre Stimmen abgeben könnten, die in 152 Ländern gebildet werden sollen.
In 84 Ländern Europas und Asiens will man 237 Wahllokale eröffnen (in Deutschland wird es beispielsweise zwei solcher geben: Nr. 8315 bei der Botschaft in Berlin und Nr. 8322 beim Generalkonsulat in Bonn – Anmerkung der Redaktion). In Afrika werden 50 Wahllokale auf dem Territorium von 45 Staaten arbeiten, in Nordamerika inklusive der Karbikregion 13 Wahllokale in neun Ländern. In Südamerika – 16 Wahllokale in zwölf Staaten. Außerdem sollen in Australien und Neuseeland drei Wahllokale für die Abstimmung im September eingerichtet werden.
Die Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission betonte, dass sich die russischen Diplomaten an die zuständigen Behörden dieser Länder wenden würden, damit sie die erforderlichen Bedingungen für eine Stimmenabgabe der Bürger Russlands sichern. „Ich bin mir nicht sicher, dass die Reaktion eine positive sein wird. Ungeachtet all dessen unternehmen das Außenministerium, unsere diplomatischen Vertretungen alle notwendigen Anstrengungen, damit die Bürger Russlands, die sich im Ausland befinden, abstimmen können“, unterstrich die fast 73jährige Pamfilowa.