Die Staatsduma (Russlands Unterhaus – Anmerkung der Redaktion) hat am 14. April einstimmig in erster Lesung die Initiative der Regierung über eine Korrektur des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und des Gesetzes über die Verteidigung unterstützt. Das Wesen der Änderungen ist so formuliert worden: „zur Frage eines exterritorialen Einsatzes von Formationen der Streitkräfte der Russischen Föderation zwecks Schutz von Bürgern der Russischen Föderation entsprechend einer Entscheidung des Präsidenten der Russischen Föderation“. Die stellvertretende Verteidigungsministerin Anna Ziwiljewa erläuterte den Abgeordneten, dass die Gesetzesvorlage im Rahmen der Umsetzung einer Anordnung des Staatsoberhauptes vorbereitet worden sei. Obgleich im Text die These von einem Schutz von Bürgern Russlands gerade vor Verfolgungen – gerichtlichen und anderen seitens ausländischer und internationaler Strukturen, an denen Russland nicht teilnimmt – angeführt wird, zeugt der Hinweis auf einen Einsatz bewaffneter Gewalt, dass der Sinn der Rechtsnovellen ein weiterer sein kann.
Um augenscheinlich sowohl die Wichtigkeit der Gesetzesinitiative als auch die besondere Haltung zum offiziellen Berichterstatter seitens der Regierung zu unterstreichen, hatte die Staatsduma für die Frage nach einem exterritorialen Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation einen fixierten Zeitumfang bestimmt. Die Abgeordneten begannen nicht, irgendeine Diskussion zu führen. Und bereits nach wenigen Minuten nach dem Bericht von Ziwiljewa leuchteten auf dem Tableau die Abstimmungsergebnisse auf – 413 „dafür“, „dagegen“ — keiner, Enthaltungen – auch keine. Das heißt: Die Staatsduma hat den Entwurf in erster Lesung nicht einfach einmütig gebilligt, sondern mit Unterstützung aller der Sitzung beiwohnenden.
Die Staatssekretärin des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation war gleichfalls lakonisch. Und außer einer kurzen Nacherzählung der Fabel der rechtlichen Novitäten fügte sie lediglich hinzu, dass so etwas „in Umsetzung der Entscheidung des Präsidenten der Russischen Föderation“ vorgenommen werde. Irgendwelche Erläuterungen waren nicht mehr nötig, obgleich es zum Text natürlich einige Fragen gibt. Zum Beispiel wird im Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation solch eine Bestimmung auftauchen: „Die staatlichen Machtorgane der Russischen Föderation ergreifen gemäß einer Entscheidung des Präsidenten in den Grenzen ihrer Vollmachten, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt worden sind, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bürger, die in Umsetzung von Entscheidungen von Gerichten ausländischer Staaten, die mit Vollmachten auf dem Gebiet einer strafrechtlichen Verfolgung durch andere ausländische Staaten ohne eine Beteiligung der Russischen Föderation ausgestattet worden sind, verhaftet wurden (festgehalten werden) bzw. einer strafrechtlichen oder anderen Verfolgung ausgesetzt werden“. Es ist nicht sehr klar, was dies für Organe sein können. Werden beispielsweise in diese Liste die Rechtsschutz- und Sicherheitsbehörden aufgenommen?
Im Großen und Ganzen beantwortet der zweite Teil der Gesetzesvorlage diese Frage positiv. In das Gesetz über die Verteidigung wird die folgende Änderung aufgenommen: „Das Hinzuziehen der Streitkräfte der Russischen Föderation zur Erfüllung von Aufgaben unter Einsatz von Waffen nicht entsprechend deren Zweckbestimmung, darunter für den Schutz von Bürgern der Russischen Föderation“. Weiter folgt ein Wortlaut, der dem oben ausgewiesenen analog ist. Und beide Male ist auch noch von einem Schutz vor internationalen Gerichtsorganen die Rede, die entweder ohne eine Beteiligung der Russischen Föderation handeln oder ohne einen Vertrag mit unserem Land oder ohne eine Sanktion des UN-Sicherheitsrates geschaffen worden sind.
Und im Erläuterungsschreiben zu der Gesetzesvorlage erstrahlte der für solche Dokumente Standardsatz mit neuen überraschenden Farben. Nun, „die Realisierung der Bestimmungen, die durch die Gesetzesvorlage vorgesehen sind, ziehen keine negativen sozial-ökonomischen, finanziellen und andere Folgen, unter anderem für die Subjekte der Unternehmer- und anderen Wirtschaftstätigkeit nach sich und beeinflussen gleichfalls nicht das Erreichen der Ziele der staatlichen Programme der Russischen Föderation“. Jedoch sind einige Experten der Auffassung, dass sie (die Realisierung der neuen Gesetzesbestimmungen – Anmerkung der Redaktion) Einfluss ausüben könne, wenn beispielsweise in der ganzen Welt bestimmte Militäreinheiten Russlands anfangen werden, nun sagen wir einmal Schiffe der Tankerflotte zu verteidigen, um gerade die Bürger der Russischen Föderation unter deren Besatzungsmitgliedern zu schützen.
Siehe auch: https://ngdeutschland.de/russland-wird-gewalt-zum-schutz-von-landsleuten-einsetzen/