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Die militärische Sonderoperation erschwert die Integration des Donbass und von Noworossija mit Russland


Mit einer Stimmenmehrheit hat die Staatsduma (Russlands Unterhaus – Anmerkung der Redaktion) faktisch bestätigt, dass die militärische Sonderoperation Russlands in der Ukraine die Integration der Donezker Volksrepublik, der Lugansker Volksrepublik sowie der Verwaltungsgebiete Saporoschje und Cherson mit Russland erschwert. Der Kulturbereich sollte beispielsweise bereits zu Beginn dieses Jahres ein gemeinsamer sein, was aber nicht geschehen ist. Nunmehr wurde beschlossen, das zum Beispiel die Arbeit zur Ermittlung von Objekten des kulturellen Erbes und deren Unterteilung nach föderalen, regionalen und lokalen fortgesetzt wird. Solch ein Gesetzesentwurf von Senatoren hatte dafür keine Endtermine festgelegt, um augenscheinlich nicht den Eindruck eines Versuchs, den Verlauf der Gefechtshandlungen vorauszusagen, zu erwecken. Die Abgeordneten aber haben kühn den 1. Januar 2028 als Datum für den Abschluss der kulturellen Wiedervereinigung bestimmt.

Während der Staatsduma-Tagung am 20. Januar unterstützten 413 Abgeordnete den Vorschlag, das Gesetz über die Besonderheiten der rechtlichen Regulierung auf dem Gebiet der Kultur für die in die Russische Föderation aufgenommenen Regionen des Donbass und von Noworossija zu korrigieren. Mit einer entsprechenden Initiative war im vergangenen November eine Gruppe von Senatoren aufgetreten.

Das geltende Gesetz, dass sie damals vorgeschlagen hatten zu ändern, war im März des Jahres 2023 verabschiedet worden, da es vielen geschienen hatte, wie man annehmen kann, dass die militärische Sonderoperation relativ bald beendet werde. Daher war auch nur ein Paar Jahre für solch eine schwierige Arbeit auf den historischen Territorien wie eine Inspizierung der Objekte des kulturellen Erbes und die Aufteilung der Verantwortung für sie zwischen dem föderalen Zentrum, den Regionen und Kommunen vorgesehen worden. Angenommen wurde, die Richtung der kulturellen Integration mit dem übrigen Russland bis zum 1. Januar 2026 abzuschließen. Und im Übrigen nicht nur sie, sondern auch einen großen Teil der Prozesse der Verschmelzung des Landes und der mit ihr wiedervereinten Gebiete zu einem Ganzen.

Die jetzigen Gesetzesänderungen der Senatoren hinsichtlich einer Verschiebung dieses Termins kann man durchaus korrekt mit dem Verlauf der militärischen Sonderoperation verbinden, da gerade die andauernden Kampfhandlungen auch als Hauptursache für die neue gesetzgeberische Regulierung ausgewiesen worden sind. „Zwecks Begründung der Annahme von Entscheidungen werden eine Besichtigung und eine Foto-Fixierung der Objekte des Kulturerbes, die sich auf dem zuständigen Territorium befinden, mit Ausnahme der Gebiet entlang der Frontlinie und mit einer großen Drohnen-Gefahr, aber auch der nicht von Minen geräumten Gebietsabschnitte, vorgenommen“, heißt es im Erläuterungsschreiben. Dort wird gleichfalls betont, dass „diese Umstände … nicht erlauben, den physischen Erhaltungszustand der meisten Objekte des kulturellen Erbes (über 70 Prozent) zu untersuchen und zu ermitteln, in erster Linie der Objekte des archäologischen Erbes“.

Dabei ist interessant, dass im ursprünglichen Wortlaut des Gesetzentwurfs vorgesehen war, das veraltete Datum einfach herauszustreichen und keinerlei neues auszuweisen, „wobei die operative Lage und objektive Umstände, die einen kompletten Abschluss der Arbeit verhindern, berücksichtigt wird“. Weder in der Reaktion der Regierung der Russischen Föderation, noch im Gutachten der Rechtsverwaltung der Staatsduma ist diese Herangehensweise auf Einwände gestoßen. Und nur der Kulturausschuss des Unterhauses hatte zwar die Spezifik eben jener operativen Lage in Gesamtheit mit den objektiven Umständen des Verlaufs der militärischen Sonderoperation anerkannt, dennoch aber gefordert, einen Zeitrahmen festzulegen. Dies jedoch kaum, weil dieser zuständige Duma-Ausschuss über gewisse besondere Kenntnisse verfügt. Hier liegt die Sache wahrscheinlich in den Anmerkungen jener Instanz, deren Meinung keiner öffentlichen Verbreitung unterliegt. Dies ist allem nach zu urteilen die Staatsrechtliche Verwaltung des Präsidenten der Russischen Föderation. Dort ist man augenscheinlich vernünftigerweise der Auffassung, dass Fristen gebraucht werden, wenn auch bedingte, denn andernfalls wird der bürokratische Apparat überhaupt nichts tun.