Mehrere Erklärungen hinsichtlich der Anwendung der Gesetze über unerwünschte Organisationen und sogenannte ausländische Agenten haben Vertreter der Machtorgane im letzten Monat abgegeben. Das Ministerium für digitale Entwicklung hat gemeinsam mit Verlagen und Buchhandelsvereinigungen einen Report vorbereitet, in dem nachgewiesen wird, dass im Ergebnis der Umsetzung der Gesetze die Verluste der Bibliotheksfonds 15 bis 70 Prozent (in den munizipalen Bibliotheken) ausmachen könnten. Auf paradoxe Weise könnten aus den Fonds sowohl Puschkin als auch Dostojewskij und Tolstoi entfernt werden, wenn die Ausgabe dieser Bücher Organisationen finanzierten, die heute als unerwünschte gelabelt worden sind.
Ein ähnliche Situation ergibt sich mit der Literatur, an deren Herausgabe ausländische Agenten teilnahmen. Unter die Beschränkungen fallen Bücher, in denen diese Menschen in der Rolle von Übersetzern, Illustratoren oder Autoren von Vorworten oder einzelner Artikel in Sammelbänden auftraten. Das heißt: Aus den Bibliotheken können Werke entfernt werden, die nichts mit einer politischen Tätigkeit zu tun haben, für die deren Beteiligten ihren Status erhielten, aber aufgrund ihrer mittelbaren Beteiligung an der literarischen Arbeit markiert worden sind. Auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Literatur besteht gleichfalls eine ähnliche Situation. Die Sammlung von Arbeiten, die einmal angenommen von der Yale-Universität (in der Russischen Föderation inzwischen als eine unerwünschte Organisation eingestuft), einer der weltweit angesehensten, herausgegeben wurde, kommt auf eine schwarze Liste. Mehr noch, unter ein faktisches Verbot gerieten Arbeiten russischer Wissenschaftler, in denen es Verweise auf Materialien dieser Organisationen gibt. Für die Wissenschaftler-Community kommt dies einer Katastrophe gleich.
Über das Fehlen klarer Mechanismen für eine Realisierung der Gesetze über ausländische Agenten und unerwünschte Organisationen haben sowohl Abgeordnete der Staatsduma (das russische Unterhaus – Anmerkung der Redaktion) als auch Vertreter des Kulturministeriums gesprochen. So unterstrich der stellvertretende Vorsitzende der Staatsduma-Fraktion der Kremlpartei „Einiges Russland“, Jewgenij Rewenko, dass man die Entscheidung über eine Einschränkung des Zugangs zu Büchern ausgewogen treffen müsse. „Es ist wichtig, keine Situationen zuzulassen, in denen Bibliotheken in Gefahr geraten, von denen viele über Jahrzehnte hinweg geschaffen wurden. „Einiges Russland“ … unterstreicht die Unzulässigkeit von Übertreibungen in dieser Frage“, sagte er (womit er vor den Staatsduma-Wahlen im September der Linie folgt, der Partei das Image einer Partei von Verboten zu nehmen – Anmerkung der Redaktion).
Staatssekretärin und stellvertretende Kulturministerin Jeanna Alexejewa umriss in ihrem Auftritt auf dem Petersburger internationalen Rechtsforum im Rahmen der Podiumsdiskussion „Gesetz und Parxis: Geheimnisse eines ausländischen Agenten“ nicht nur das Problem der Schaffung (oder Auflösung) von Bibliotheksfonds, sondern auch das Problem der Gewährleistung einer buchstabengetreuen Umsetzung der Gesetzesnormen. „Gemäß der geltenden Gesetzgebung werden Bücher ausländischer Agenten dem Inhalt mit der Markierung „18+“ gleichgestellt: Sie können nicht zu Fonds von Kinderbibliotheken gehören. Und in den allgemeinen Bibliotheken müssen sie in einem gesonderten verschließbaren Schrank unter der unmittelbaren Kontrolle eines Mitarbeiters aufbewahrt werden“, gab Alexejewa bei der Diskussion zum Besten. Aber unter den ausländischen Agenten gibt es doch auch Autoren von Kinderbüchern. „Es ergibt sich die Frage nach der Aufbewahrung solcher Literatur, nach der Möglichkeit ihrer Ausgabe oder ihres Zeigens dem Leser, nach deren Erwähnung auf Internetseiten oder in sozialen Netzwerken, in Netzwerken auf Ressourcen der Bibliotheken“, fuhr Alexejewa fort. Dies sei eine kolossale Arbeit, die ununterbrochen vorgenommen werden müsse: Das Register der ausländischen Agenten wird beispielsweise praktisch jede Woche erweitert. Und schon heute werden in ihm über 1000 Personen und Organisationen ausgewiesen. Für die Mitarbeiter der Bibliotheken ergibt sich eine zusätzliche und sehr akribische Arbeit, die recht viel Zeit in Anspruch nimmt. Sie müssen nicht nur jedes Mal die existierenden Fonds aufs Neue überprüfen, sondern auch den Einkauf vornehmen, bei dem keine Ausgaben erworben werden, an denen auf die eine oder andere Art ausländische Agenten beteiligt gewesen waren.
Mehr noch und wieder nach Aussagen von Alexejewa würden die Bibliothekare in eine paradoxe Situation geraten, in der sie einerseits im Rahmen der Realisierung eines Gesetzes verpflichtet seien, das in der Gesetzgebung festgelegte Prinzip des freien Zugangs zur Literatur einzuhalten, andererseits aber dieses einschränken müssen. (Bei dem erwähnten Petersburger Rechtsforum waren jedoch von der Vertreterin des Kulturministeriums keinerlei konkreten Vorschläge zur Überwindung dieser Widersprüche zu hören. — Anmerkung der Redaktion)
Eines der spektakulären Gesetze der letzten Zeit ist ohne Berücksichtigung der Folgen für jene, die es umsetzen müssen, ausgearbeitet worden. Und für die Umsetzer der Gesetze werden schließlich auch noch Kontrolleure gebraucht. Irgendwer muss doch sowohl die Bibliothekare als auch Massenmedien überprüfen sowie die Bücherregale filzen. Aber die Schaffung solcher speziellen Arbeitsplätze sieht das Gesetz nicht vor.