Unabhängige Zeitung

Private Tageszeitung

„Jabloko“ will bis zum Verfassungsgericht gehen


Wie die „NG“ erfuhr, planen Vertreter von „Jabloko“ bis Ende dieser Woche gegen die Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation über den Ausschluss der Partei von den Staatsduma-Wahlen Berufung im Berufungskollegium des Obersten Gerichts einzulegen (zumal Richter Wjatscheslaw Kirillow am Montag eine Frist von fünf Tagen für solch einen Schritt genannt hatte – Anmerkung der Redaktion). Und wenn man der Partei von Grigorij Jawlinskij nicht erlaubt, zum Wahlkampf zurückzukehren, will sie Klage beim Verfassungsgericht einreichen.

Von den Wahlen zur Staatsduma hat man „Jabloko“ am 10. August entsprechend einer Klage der als extrem rechts geltenden Partei „Rodina“ (deutsch: „Heimat“) ausgeschlossen. Die Liste der Gründe dafür war eine recht umfangreiche. Und außer dem Streben nach Frieden hatten die Opponenten die Partei des Erhalts einer ausländischen Finanzierung, aber auch einer Verletzung der Rechte von Autoren mehrere Bilder, Fotos etc., aber auch des Autors des Liedes „Möge stets die Sonne scheinen“ bezichtigt. Dabei hatte der „Jabloko“-Vorsitzende Nikolaj Rybakow noch während der Verhandlung im Obersten Gericht erklärt, dass die Erben des Lyrikers bereit seien, der Partei zu erlauben, diese Zeilen zu nutzen.

Nach Verkündung des resolutiven Teils der Gerichtsentscheidung ergab sich erneut die Fragen nach der Angemessenheit der Bestrafung hinsichtlich der Rechtsverletzung. Denn es hat sich ergeben, dass unter anderem aufgrund einer Liedzeile und von Bildern (die im Internet möglicherweise mehrere Hundert oder Tausend Menschen gesehen haben) den Wählern die Rechte einer politischen Entscheidung genommen bzw. eingeschränkt werden. In der Verfassung heißt es, dass die Macht dem Volk gehöre. In diesem Fall aber ist einem Teil des Volkes die Möglichkeit genommen worden, eine der Parteien zu unterstützen, da ihre Vertreter angeblich Autorenrechte verletzt hätten. Somit ergibt sich, dass die Beraubung des Rechts der Bürger auf eine Wahl weniger seriös als eine Verletzung von Autorenrechte ist. Solch eine Art von Bestrafung erlaubt nicht, dass rund 111 Millionen Bürger Russlands, die von der Zentralen Wahlkommission als Wahlberechtigte registriert worden sind, eine vollwertige Auswahl treffen können. Auf der Hand liegt eine Disproportion von gerichtlicher Gerechtigkeit. Die „NG“ befragte Politiker und Experten, worum die Proportion von Schuld und Bestrafung so drastisch verzerrt ist. Die meisten Kommentatoren gelangten zu dem Schluss, dass das Gleichgewicht der politischen Rechte der Bürger und der politischen Rechte der Herrschenden zugunsten letzterer verschoben worden sei (was als ein Merkmal für zunehmende Autokratie und Autoritarismus gewertet werden kann – Anmerkung der Redaktion).

Die „Jabloko“-Vertreter versprechen zu kämpfen

Das Mitglied des Politkomitees von „Jabloko“ Iwan Bolschakow erinnerte die „NG“ daran, dass die Attacke gegen die Partei eine koordinierte gewesen sei. Bis zum Auftauchen der „Rodina“-Klage waren Spitzenvertreter parlamentarischer Parteien mit Vorwürfen gegen die „Jabloko“-Vertreter angetreten.

Die Zentrale Wahlkommission hatte vor der Entscheidung des Gerichts erklärt, dass es keinen Sinn mache, damit sich beeilen, dass die Wahlzettel gedruckt werden (siehe https://ngdeutschland.de/was-erwartet-jabloko/). „Selbst wenn wir gegen etwas verstoßen haben, so ist das Prinzip der Angemessenheit einer Strafe juristisch verletzt worden“, meint Bolschakow. Nach seinen Worten hätte man bei der Gerichtsverhandlung der Partei sogar aufgrund eines Fotos, das von der Internetseite der Zentralen Wahlkommission stammte, einen Vorwurf gemacht. Und die Nachfahren des Autors des sowjetischen Liedes „Möge stets die Sonne scheinen“ (Lew Oschanin hatte 1962 den Text dafür geschrieben – Anmerkung der Redaktion) hätten auch ganz und gar geschrieben, dass sie „Jabloko“ das Recht auf eine Nutzung dieses Kunstwerkes übergeben würden. „Jabloko“ wartet jetzt auf den motivierenden Teil der Entscheidung des Obersten Gerichts und wird eine Beschwerde an das Berufungskollegium des Obersten Gerichts vorbereiten. Weiter gibt es noch zwei Instanzen: das Präsidium und den Vorsitzenden des Obersten Gerichts (seit dem 24. September 2025 bekleidet Igor Krasnow dieses Amt – Anmerkung der Redaktion). Während aber die erste Instanz verpflichtet ist, die Beschwerde in einem beschleunigten Verfahren zu behandeln, handeln die beiden letzteren entsprechend einem üblichen Zeitplan. Und folglich wird bereits im nächsten Stadium des Prozesses bekannt werden, ob es „Jabloko“ gelingt, an den Wahlen zur Staatsduma teilzunehmen. Die Frage nach einer Registrierung der Partei wird man im Jahr 2028 stellen. Und im kommenden Jahr ist ein Parteitag von „Jabloko“ zur Neuwahl der Führungsorgane vorgesehen.

Das Mitglied des „Jabloko“-Politkomitees Emilia Slabunowa erklärte gegenüber der „NG“: „Die Verschiebung der Einhaltung der Rechte in Richtung der Herrschenden ist bis zu einem Absurdum geführt worden. Die Bestrafung kann man nicht einmal annähernd als eine angemessene hinsichtlich der Verstöße, die wir angeblich begangen hätten, bezeichnen. Zumal die Zitate über den Wert des friedlichen Lebens aus sowjetischen Spielfilmen zu einem Gut des ganzen Volkes geworden sind“. Nach Meinung der „Jabloko“-Vertreterin hätten sich die Gerichtsorgane, wenn es um eine Angemessenheit der Bestrafung gehen würde, auf eine Beanstandung oder Geldstrafe beschränken können. Dabei betonte Slabunowa, dass die karelische Kandidaten-Liste von „Jabloko“ für die Wahlen zum Parlament der Teilrepublik ebenfalls aufgrund einer Klage von „Rodina“ aus dem Rennen genommen wurde. „Insgesamt empört die Tatsache, dass aufgrund geringer Mängel Millionen Menschen die Möglichkeiten genommen werden, ihre Stimme für eine Alternative zum heutigen Kurs abzugeben“, unterstrich sie. Slabunowa lenkte die Aufmerksamkeit auf Folgendes: In der Partei sei man der Auffassung, dass Artikel 18 der Verfassung der Russischen Föderation „Die Rechte und Freiheiten des Menschen und Staatsbürgers“ verletzt worden sei. Und folglich werde „Jabloko“, sobald die Partei alle Instanzen durchlaufen hat, sich mit einer Klage an das Verfassungsgericht wenden können, wo das Ziel nicht eine Rückkehr der Partei für eine Teilnahme an den Wahlen sein werde (dafür wird die Zeit nicht ausreichen), sondern eine Verteidigung der Wahlrechte der Bürger.

Die Reaktion der politischen Opponenten war eine lakonische

In der Partei „Gerechtes Russland“ und in der LDPR hat man hinsichtlich des Ausschlusses von „Jabloko“ von den Staatsduma-Wahlen Kommentare abgelehnt. „Wir kommentieren nicht“, antwortete die Pressesekretärin von „Gerechtes Russland“ Swetlana Kosenjewa. „Solche Fragen kommentiert bei uns nur der Vorsitzende“, merkte der Senator von der LDPD Wadim Dengin an. Der stellvertretende Vorsitzende des ZK der KPRF Dmitrij Nowikow erinnerte die „NG“ daran, dass die Kommunistische Partei und „Jabloko“ schon viele Jahre ideologische Opponenten unabhängig von den Wahlen seien. Er betonte, dass man in der KPRF den motivierenden Teil (des Urteils vom 10. August) noch nicht gesehen hätte. Wenn es aber eine ausländische Finanzierung für die Partei gegeben habe, so sei der Ausschluss absolut begründet. Der Kommunist gestand jedoch ein, dass das Gesetz über das Autorenrecht ein übermäßig strenges sei. „Wir selbst wurden damit konfrontiert, dass man unsere Kandidaten aufgrund eines Verstoßes gegen Autorenrechte wegen Zitate sowjetischer Schriftsteller ausgeschlossen hat. Obgleich es ein Gut des ganzen Volkes ist. Und es ist unklar, wie man wegen eines Zitats von Schriftstellern oder jeglicher Sätze aus sowjetischen Filmen von Wahlen ausgeschlossen werden kann. Dadurch leiden alle Parteien. Solch ein Gesetz muss man ändern“, meint er.

Politologen bewerteten unterschiedlich die Ursachen und Konsequenzen der Gerichtsentscheidung

Der Präsident der Stiftung „Petersburger Politik“ Michail Winograd konstatierte gegenüber der „NG“: „Dies ist überhaupt ein Konflikt der Verfassungsnorm und der gesetzlichen. Die Verfassung sieht keine Einschränkungen für das Bekunden von Positionen vor. Das Gesetz sieht eine andere Auslegung vor. Und die Gesetzgeber haben die Verfassungsrechtler besiegt. Das Thema der Beanstandungen hinsichtlich der Autorenrechte ist für die Kandidaten kein neues. Und dessen Ausnutzung für das Fällen politisch motivierter Entscheidungen ist zu einer Routine geworden. Ich sehe keine positiven Konsequenzen aufgrund der Suspendierung von „Jabloko“. Bisher ist es aber schwierig zu verstehen, ob es negative Folgen für die Herrschenden haben wird oder ob alles schnell vergessen wird. Über Gerechtigkeit ist hier schwer zu urteilen“.

Der Leiter des Zentrums für die Entwicklung der Regionalpolitik Ilja Graschtschenko erläuterte der „NG“: „In dieser Geschichte ist es wichtig, die formale rechtliche Seite und den politischen Sinn der Entscheidung zu trennen. Doch ergibt sich eine andere, eine weitaus ernsthaftere Frage – die Frage nach der Angemessenheit. Es ist eine Sache zu verpflichten, strittiges Material zu entfernen, dessen Verbreitung zu verbieten, eine (Geld-) Strafe zu verhängen oder eine andere Sanktion anzuwenden. Und es ist etwas ganz anderes, eine ganze politische Partei von den föderalen Wahlen auszuschließen. Der Maßstab eines möglichen Verstoßes und der Maßstab der Folgen befinden sich hier in unterschiedlichen Gewichtskategorien. Denn, indem der Staat eine föderale (Kandidaten-) Liste ausschließt, bestraft er schon nicht nur eine Partei. Die Konsequenzen erstrecken sich auf alle Bürger, die sich angeschickt haben, für sie zu stimmen. Sie bewahren das Recht, ins Wahllokal zu kommen. Doch für sie verschwindet eine der politischen Alternativen. Daher ist im Wahlprozess der Preis derartiger Entscheidungen objektiv höher als in einem gewöhnlichen Zivilrechtsstreit über Autorenrechte“.

Nach Aussagen des Experten ergebe sich hier gerade ein Problem der Prioritäten. Die Verfassungslogik gehe davon aus, dass Wahlen eine Form der Realisierung seiner Macht durch das Volk sind, Folglich: Je ernsthafter die Einschränkung der politischen Konkurrenz desto gewichtiger und offensichtlicher müssten die Grundlagen für solch eine Einschränkung sein. „Der Staat hat kein gesondertes politisches Recht, die Anzahl der Wahlteilnehmer zu verringern. Er hat Vollmachten, die Einhaltung des Gesetzes zu sichern. Und gerade daher ist es prinzipiell wichtig, dass die Anwendung dieser Vollmachten als eine notwendige und dem Verstoß angemessene erscheint. Die politische Konsequenz solch einer Entscheidung ist weitreichender als das Schicksal der Partei Jawlinskis an sich“, unterstrich er.

Der Leiter der Politischen Experten-Gruppe Konstantin Kalatschjow erinnerte die „NG“ daran, dass das Problem des Gesetzes über die Nutzung von Autorenrechte nicht neu sei und man bereits vor zehn Jahren entsprechend diesem Gesetz jeden beliebigen und zu jeglicher Zeit von den Wahlen ausschließen konnte. „Entsprechend der Logik konnten sich die Gerichtsorgane bei einer Verletzung der Autorenrechte auf eine Verwarnung oder eine Geldstrafe beschränken. Tatsächlich aber sucht man nach einem Anlass für einen Ausschluss von den Wahlen. Daher ist die Situation im politischen System eine absurde, wenn bei den Wahlen nicht die Kandidaten begonnen haben, die Hauptrolle zu spielen, sondern Wahl-Juristen“, sagte der Experte. Dabei fixierte der Politologe, dass die Balance zwischen den Rechten der Bürger und den Rechten der Offiziellen nicht eingehalten worden sei.

Nach Meinung des Experten sei für die Herrschenden die Zunahme der Unterstützung für die Partei selbst bis zu drei bis fünf Prozent eine inakzeptable gewesen. „Dies alles ist für die Bürger traurig, da die Teilnahme von „Jabloko“ die Wahlen legitimierte. Jetzt jedoch triumphiert das Muster der Einmütigkeit. Und jene, die einen anderen Standpunkt demonstrieren, sperrt man aus“, sagte Kalatschjow.

Nach seiner Meinung sei die Linie der Verteidigung von „Jabloko“ im Gericht eine unglücklich ausgewählte gewesen, denn man hätte ja einen technischen Mitarbeiter, den Administrator der Internetseite der Partei für schuldig erklären und Kandidaten aus der Kandidatenliste ausschließen können, worüber man das Gericht und die Zentrale Wahlkommission in Kenntnis hätte setzen können. Dabei hätte die politische Verteidigung der Partei entsprechend dem Prinzip eines Gegenschlags gegen eben jene Partei „Rodina“ gestaltet werden können, die den sowjetischen roten Stern verwendet, wobei sie nicht nachgewiesen hat, ob sie dafür das Urheberrecht erworben hat. Selbst wenn man „Rodina“ nicht von den Wahlen ausschließen würde, hätte diese Handlung die Absurdität der Situation bloßgestellt. „Aus der Sicht des Images haben sich die LDPR, „Gerechtes Russland“, aber auch „Rodina“ als Verlierer erwiesen. Es ist aber unbekannt, zu was dies alles bei der Abstimmung führen wird. Die KPRF und „Einiges Russland“ sowie die „Neuen Leute“ sind relativ gut aus der Situation herausgekommen. Der Chef der Kommunistischen Partei Gennadij Sjuganow hatte sich zwar auch geäußert, aber relativ neutral. Und die Kommunisten hatten sich rechtzeitig von der Situation distanziert. Die Partei „Neue Leute“ ist ein offenkundiger Nutznießer des Ausschlusses der „Jabloko“-Vertreter als „von der Ideologie her nächste Partei““, sagte der Experte.

Der 1. Vizepräsident des Zentrums für politische Technologien Alexej Makarkin sagte der „NG“, dass, obgleich man „Jabloko“ aufgrund formeller Grundlagen von den Wahlen ausgeschlossen habe, dieser politische Präzedenzfall für alle Parteien ein alarmierender sein müsse. „Obgleich es bei uns kein Präzedenzrecht gibt, kann man aber auch solchen Grundlagen in der Zukunft die Kandidatenliste jeglicher Partei ausschließen. Und es hatte auch so schon eine vermintes politisches Feld für die Politstrukturen während der Wahlen. Jetzt aber wird es zu einem noch gefährlicheren. Wobei, wie merkwürdig es auch sein mag, in erster Linie die Direktwahlkandidaten betroffen werden können und dann erst die Parteilisten“, merkte er an. Der Experte betonte, dass die Kandidaten eine Revision des Inhalts ihrer sozialen Netzwerke ab dem Zeitpunkt des Beginns der Kampagne vornehmen müssten. „Die Situation ist so absurd, dass, wenn irgendwer Cicero zitierte, sich die Frage ergeben wird: Kann man dies oder macht es Sinn, nach seinen Nachfahren zu suchen, um um eine Genehmigung zu bitten? Die Verzerrung in Richtung einer staatlichen Regelung im Vergleich zu den Bürgerrechten ist offensichtlich“, meint Makarkin.

Der Experte vermutete, dass die Entscheidung nicht so sehr durch die relativ hohen Ratings von „Jabloko“ ausgelöst wurde, die publik geworden waren (siehe https://ngdeutschland.de/was-erwartet-jabloko/, in einer der Umfragen kam die Zahl 9,38 Prozent vor), sondern dadurch, dass es bereits unmöglich geworden sei, eine alternative Agenda in Russland zu demonstrieren. „Eine Alternative in der Wahlperiode geht über die Grenzen des Konsnens hinaus. Früher war dies noch möglich gewesen. Jetzt aber nicht. Die „Jabloko“-Vertreter hätten Zugang zu TV-Sendezeiten, Debatten und Print-Plattformen bekommen können. Die Zeit für Kräfte außerhalb des Konsens ist vorbei“, sagte Makarkin.

Auf den Ausschluss von „Jabloko“ reagierte man auch auf internationaler Ebene

Die Sprecherin der Europäischen Kommission Anitta Hipper erklärte bei einem Briefing am Dienstag, dem 11. August in Brüssel: „Russland hat Angst bekommen und braucht eine Entfernung jeglicher ablehnender Stimmen. Ich könnte sagen, dass dies uns überraschte. Aber es hat nicht überrascht“.

Interessant wird zu verfolgen, ob die Solidarität der Europäischen Kommission den „Jabloko“-Vertretern nicht einen Bärendienst erweisen wird. Denn die typische Reaktion der politischen Gegner von „Jabloko“ auf Kritik aus dem Westen ist gut bekannt. „Da man uns kritisiert, bedeutet dies, dass wir eine richtige Entscheidung gefällt haben! Wenn dem Westen nicht das gefällt, was wir tun, sind wir folglich auf dem richtigen Weg!“