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Russlands Oberstes Gericht bestätigte die Entscheidung zur Partei Jawlinskijs


Das Berufungskollegium des Obersten Gerichts der Russischen Föderation hat am 17. August die Position zur Aufhebung der Registrierung der föderalen Liste der „Jabloko“-Kandidaten für die Staatsduma-Wahlen bekräftigt. „Jabloko“ will nun eine Aufsichtsbeschwerde beim Präsidium des Obersten Gerichts und weiter beim Vorsitzenden des Obersten Gerichts einreichen. Die wird man aber nicht in den nächsten Tagen behandeln. Und die Entscheidung über eine Streichung von „Jabloko“ aus dem Wahlzettel ist bereits am Dienstagvormittag einstimmig gefällt worden. Neben der Gerichtslinie haben die „Jabloko“-Vertreter noch zwei weitere Linien für ihren Kampf aufgezeigt – eine auf dem Gebiet der Informationen und eine politische. Parteigründer Grigorij Jawlinskij erklärte, dass die Partei „in erheblichem Maße“ ihr Ziel erreicht hätte, indem sie die Aufmerksamkeit sowohl der Bürger als auch der Herrschenden auf die Hauptprobleme des Landes gelenkt habe. Er unterstrich, dass den Wahlkampf für ein Einziehen in die Staatsduma die 127 registrierten Direktwahlkandidaten von „Jabloko“ fortsetzen würden. Es gibt aber solch einen Verdacht, dass dies nicht lange dauern wird.

Die Gerichtsverhandlung am Montag, dem 17. August dauerte über sieben Stunden. Im Endergebnis gelangte das Oberste Gericht zu der Schlussfolgerung, dass es für eine Revision des Urteils der ersten Instanz vom 10. August keine Grundlagen entsprechend den Beschwerden sowohl von „Jabloko“ als auch der als ultranationalistisch geltenden Partei „Rodina“ (deutsch: „Heimat“) gebe. „Die Entscheidung des Obersten Gerichts Russlands ist ohne Änderungen zu belassen, die Berufungsklagen – ohne einer Stattgabe“, teilte das Berufungskollegium (bestehend aus dem Vorsitzenden Wladimir Saizew, dessen Stellvertreter Igor Sintschenko und dem Richter Denis Tjutin – Anmerkung der Redaktion) mit. Übrigens, die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft und der Zentralen Wahlkommission hatte gerade darum auch das Oberste Gericht gebeten. Wie man zuvor der „NG“ in der Partei „Jabloko“ erklärte, habe die Partei noch zwei Instanzen vor sich – das Präsidium des Obersten Gerichts und dessen Vorsitzenden (Igor Krasnow – Anmerkung der Redaktion). Und danach plane „Jabloko“, sich bereits an das Verfassungsgericht der Russischen Föderation zu wenden.

Es sei daran erinnert, dass am 17. August das Oberste Gericht die Berufungsklagen sowohl der Kläger und der Verklagten behandelte. „Jabloko“ protestierte gegen den Ausschluss seiner Kandidatenliste von den Staatsduma-Wahlen, und „Rodina“ versuchte dagegen, im Gericht eine Erweiterung und Verschärfung der Begründung für die Nichtzulassung der „Jabloko“-Vertreter zu erreichen, zum Beispiel aufgrund von Extremismus-Motiven. Und im Übrigen war früher scheinbar versprochen worden, dass das Oberste Gericht wohl erneut alle Grundlagen hinsichtlich des Falls von „Jabloko“ behandeln werde. Jedoch hat das Gericht nicht begonnen, all jene Fakten, die die „Jabloko“-Vertreter für diese Verhandlung am Montag vorbereitet hatten, wobei sie vorschlugen, diese als sich neu ergebene Umstände anzusehen, zu behandeln. Obgleich der vorsitzende Richter Wladimir Saizew erklärte, dass „das Gericht der Berufungsinstanz den Fall im vollen Umfang behandelt“. Danach wies jedoch das Kollegium alle Anträge der Juristen von „Jabloko“ ab. Und dies entsprechend durchaus legitimer Gründe: Ja, „in der Gerichtsverhandlung der ersten Instanz sind diese Materialien nicht untersucht worden“, worauf der Staatsanwalt und der Mitarbeiter des Apparats der Zentralen Wahlkommission der Russischen Föderation bestanden hatten.

Zum markantesten Beispiel (für diesen politischen Prozess — nach Auffassung von Beobachtern – Anmerkung der Redaktion) wurde die Ablehnung, dem Antrag auf Vorladung eines Vertreters der russischen Aufsichtsbehörde für Finanzfragen Rosfinmonitoring stattzugeben. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass er auf eine Verschleppung der Behandlung des Falls abziele. Derweil erwies sich die Grundlage für einen Ausschluss von den Wahlen, die angeblich in einer ausländischen Finanzierung der Partei bestehe, letztlich auch in der Berufungsinstanz als eine unveränderte. Das Oberste Gericht reagierte gleichfalls mit einer Ablehnung auf den Vorschlag von „Jabloko“-Chef Nikolaj Rybakow, den Bericht des Zentrum für Antikorruptionspolitik von „Jabloko“ über ausländische Quellen einer Finanzierung für die Parlamentsparteien (siehe https://ngdeutschland.de/russlands-justiz-versetzt-jabloko-am-montag-einen-neuen-schlag-im-doppelpack/), aber auch von „Rodina“ den Materialien des Falls hinzuzufügen.

Allem nach zu urteilen, hatten sich die „Jabloko“-Vertreter solch eine Taktik für den Kampf gegen die Konkurrenten ausgedacht, der scheinbar nicht vor Gerichten, sondern im Informationsraum geführt wird. Nicht ohne Grund hatte Rybakow diese Materialien auch an die Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission Ella Pamfilowa geschickt, wobei er sie faktisch mit einem Ultimatum begleitete. Entweder Sie lassen „Jabloko“ wieder zu oder schließen alle aus. „Ich übermittle Ihnen Materialien, die durch uns in den letzten Tagen gesammelt wurden, mit Fakten über Verstöße in Agitationsmaterialien anderer politischer Parteien, die die Grundlage für einen Ausschluss von „Jabloko“ von den Wahlen bildeten. Entsprechend solchen Motiven müssen alle Parteien von den Wahlen ausgeschlossen werden. Und die Wahlen müssen faktisch gecancelt werden. Oder es muss die Absurdität der Vorwürfe gegen „Jabloko“ anerkannt werden“, hieß es in dem Schreiben Rybakows an Pamfilowa, das am Sonntag bekanntgeworden war.

Dabei bootet man „Jabloko“ nicht nur auf föderaler Ebene von den Wahlen aus, sondern auch in den Regionen, wo die Partei Erfolgschancen hat. Unter den letzten Beispielen ist die Entscheidung der Wahlkommission des Leningrader Verwaltungsgebietes, die eine Registrierung der Kandidatenliste von „Jabloko“ für die Wahl zum Regionalparlament ablehnte. Der Grund war – wie üblich – ein technischer. Die Prozedur der Aufstellung der Kandidaten sei angeblich nicht richtig eingehalten worden, obgleich bei der Beglaubigung der Kandidatenliste die Kommission keine Fragen gehabt hatte. Die „Jabloko“-Vertreter erklärten, dass auch diese Entscheidung in der nächsten Zeit angefochten werde. Wobei gerade im Leningrader Verwaltungsgebiet wie auch Petersburg und Karelien die Jawlinskij-Partei keine schlechten Chancen hatte. Und folglich wird die Prognose der „NG“ bestätigt, dass man die Partei zu den Wahlen in jenen Regionen zulässt, wo ihre Chancen auf einen Erfolg gen Null tendieren. Zum Beispiel in den Verwaltungsgebieten Swerdlowsk und Tomsk (wenn nicht eine Protestabstimmung für „Jabloko“ aufgrund der Entscheidung des Obersten Gerichts erfolgt – Anmerkung der Redaktion). Eine Ausnahme bildet das Verwaltungsgebiet Pskow. Ab dort wurde „Jabloko“ durch die Mitteilungen über das harte Urteil gegen den Ex-Chef der regionalen Organisation (siehe https://ngdeutschland.de/jabloko-vize-schlosberg-erhielt-mehr-als-elf-jahre-lagerhaft/) attackiert.

Kurz gesagt: Es kann durchaus angenommen werden, dass einer der Gründe für den Ausschluss von „Jabloko“ sowohl aus dem föderalen Wahlzettel als auch von einer Reihe von regionalen die Schaffung von Grundlagen für eine möglichen Liquidierung der Partei in der Zukunft aufgrund einer langen Nichtteilnahme an Wahlkampagnen ist. Es sei daran erinnert, dass das Gesetz das Vorhandensein entweder eines Kandidaten für die Wahl des Präsidenten der Russischen Föderation oder einer Kandidatenliste für die Duma-Wahlen, die „Jabloko“ das letzte Mal im Jahr 2021 gehabt hatte, als eine Teilnahme an Wahlen ansieht. Oder wenn die Partei mindestens neun Kandidaten für Gouverneurswahlen oder Kandidatenlisten für Wahlen zu den Regionalparlamenten in mindestens 18 Subjekten der Russischen Föderation hatte. Nun oder wenn sie letzten Endes ihre Kandidaten für kommunale Parlamente in mindestens 45 Regionen hatte.

Jawlinskij selbst erklärte zu den Ergebnissen der Verhandlung im Obersten Gericht am Montag: „Die Entscheidung über den Ausschluss von „Jabloko“ von den Wahlen ist hinsichtlich ihrer zerstörerischen Wirkung auf die Verfassungsgrundlagen des Wahlsystems, die Rede- und Schaffensfreiheit und eine ehrliche politische Konkurrenz eine beispiellose“. Er betonte jedoch, dass die Partei in erheblichem Maße ihr Ziel erreicht hätte: Sie habe die Aufmerksamkeit auf das Programm gelenkt und den Wählern die Position zur militärischen Sonderoperation Russlands in der Ukraine vermittelt, die sich von der offiziell dominierenden unterscheidet. Und Jawlinskij ist noch der Auffassung, dass „Jabloko“ weiter an der Duma-Wahlkampagne teilnehme. Sie habe 127 Direktwahlkandidaten.

Freilich muss betont werden, dass sich für die regionalen Wahlkommission jetzt, nach dem Präzedenzfall, der durch das Oberste Gericht hinsichtlich des Falls von „Jabloko“ geschaffen wurde, die Möglichkeit ergeben hat, diese Kandidaten aufgrund von Verstößen gegen die Agitationsregeln aus dem Rennen zu nehmen. Sicherlich hat beinahe jeder von ihnen in den persönlichen Netzwerken Verweise sowohl auf die zentrale Internetseite der Partei als auch auf Ressourcen von Jawlinskij. Und dies bedeutet, dass sie genau solche Verletzer wie auch „Jabloko“ insgesamt sind.

Der Leiter des Zentrums für eine Entwicklung der Regionalpolitik Ilja Graschtschenkow sagte der „NG“, dass „die Chancen von „Jabloko“ auf ein Zurückholen zu den Wahlen geringe sind, aber nicht absolut Null-Chancen sind“. Er erinnerte daran, dass es in der Wahlpraxis Fälle gegeben hätte, in denen man Kandidaten oder Kandidatenlisten buchstäblich vor dem Finish der Wahlkampagne zurückgeholt hätte. Hier jedoch sehe die Situation wirklich politisch schwerer aus: „Das Oberste Gericht hat bereits die Registrierung der föderalen (Kandidaten-) Liste aufgehoben, wobei diese Entscheidung gleich auf mehreren Grundlagen beruht“.

Folglich schließt Graschtschenkow nicht die Situation aus, dass sich entsprechend dem Gesetz über die politischen Parteien das Risiko einer Liquidierung von „Jabloko“ beispielsweise zu deren 35. Jahrestag ergebe, der gerade auf das Jahr 2028 falle. Als bezeichnend hält er auch das Schweigen der Zentralen Wahlkommission als Antwort auf den Brief von Rybakow an Pamfilowa. Allerdings hat sie dennoch indirekt ihre Meinung zu diesem geäußert. Direkt im Verlauf des Berufungsverfahrens wurde ihr Interview im Rundfunk ausgestrahlt. In dem teilte Pamfilowa mit, dass die Kommission die Kandidatenliste von „Jabloko“ auf legitimen Grundlagen registriert hätte (am 29. Juli – Anmerkung der Redaktion). Und für die Handlungen von „Rodina“ trage sie keine Verantwortung, denn dies seien ja gegenseitige Beanstandungen von Parteien. Und dies sei bereits eine andere Seite der Wahlkampagne. Allerdings bestätigte sie, dass die Zentrale Wahlkommission eine Anfrage an Rosfinmonitoring aufgrund von Verdachtsmomenten hinsichtlich einer ausländischen Finanzierung von „Jabloko“ bereits nach den Nachrichten darüber, dass „Rodina“ eine Klage beim Obersten Gericht der Russischen Föderation eingereicht hätte, gerichtet habe.

Was aber die Perspektiven für die Partei „Jabloko“ nicht bei diesen Wahlen angeseht, sondern insgesamt, so erläuterte Graschtschenkow der „NG“, dass „Jabloko“ nicht unbedingt seine letzten Jahre lebe, obgleich eine Bedrohung für sie geschaffen worden sei, und eine „schon durchaus gegenständliche“. „Hier gibt es aber einen wichtigen Vorbehalt. Das bedeutet keine automatische Liquidierung gerade im Jahr 2028. Das Gesetz legt für „Jabloko“ kein genaues „Todesdatum“ fest. Daher ist es korrekter, nicht davon zu sprechen, dass „man im Jahr 2028 die Partei dicht macht“, sondern davon, dass nach dem Herausfallen aus der föderalen Kampagne drastisch die Bedeutung der regionalen und Kommunalwahlen zunimmt“, unterstrich er.

Dabei sehe nach Meinung von Graschtschenkow die gegenwärtige Taktik des politischen Kampfes von „Jabloko“ wie eine recht rationale aus. Wenn die „Jabloko“-Vertreter dutzende Klagen zwecks Ausschluss der Konkurrenten von den Wahlen einreichen würden, würden sie sich selbst in einen Teil jenes Systems der gegenseitigen Parteienvernichtung machen, gegen das sie auftreten. Folglich werde „Jabloko“ versuchen, die Absurdität des entstandenen Rechtsstandards zu demonstrieren. „Und der Reaktion der anderen Parteien nach zu urteilen, ist das Problem bereits weiter über den Rahmen von „Jabloko“ hinausgegangen. Juristen sprechen direkt von einem Risiko einer Verwandlung dieses Falls in eine Praxis für künftige Wahlstreitfälle. Es ergibt sich, dass der geschaffene Präzedenzfall bereits für alle potenziell gefährlich ist“.

Graschtschenkow vermutet, dass für das politische System des Landes die mögliche Vernichtung gerade einer der ältesten Parteien zu einem ernsthaften Marker irgendeines neuen Kurses werden würde. „Die Geschichte um die ältesten Parteien ist nicht so sehr aufgrund des Alters einer konkreten Organisation wichtig als vielmehr aufgrund der institutionellen Kontinuität. „Jabloko“, die KPRF und die LDPR sind noch im System der 1990er entstanden und – wie sehr man auch ihnen gegenüberstehen mag – sichern einer Verbindung mehrerer politischer Epochen. Wenn solche Parteien verschwinden, nicht weil sie endgültig die Wähler verloren haben, sondern vor allem aufgrund juristischer Prozeduren, bedeutet dies eine Änderung der eigentlichen Logik des Parteiensystems“, erläuterte er.

Zumal die heutigen Parteien wirklich aufhören würden, ein langlebiges politisches Institut zu sein, wobei sie sich in Organisationen verwandeln würden, deren Existenz ständig vom Durchlaufen eines immer schwierigeren Sets administrativer und juristischer Filter abhänge. „Und dies ist die Hauptfrage der ganzen Geschichte. Es ist wünschenswert, dass man die Zukunft jeglicher Partei in einem normalen Konkurrenzsystem durch eine Abstimmung bestimmt. Charakteristisch ist, dass selbst KPRF-Chef Gennadij Sjuganow, der recht weit von der Ideologie von „Jabloko“ entfernt ist, ungefähr diesen Gedanken formulierte: Da die Zentrale Wahlkommission nun einmal die Partei von Jawlinskij für die Wahlen registrierte, sollte ihr Schicksal der Wähler bestimmen“, unterstrich Graschtschenkow.

P. S.

Die Zentrale Wahlkommission unter Ella Pamfilowa hat am Dienstagvormittag auf die Entscheidung des Obersten Gerichts vom 17. August reagiert. Die Partei „Jabloko“, die bei der Auslosung den Platz 2 auf dem Wahlzettel gezogen hatte, wird nach einer einstimmigen Abstimmung vom Wahlzettel genommen. Interessant ist aber, dass die anderen neun Parteien nicht nachrücken, sondern ihre gezogenen Nummern auf dem Wahlzettel behalten. Ob damit eine Freizeile auf dem Wahlzettel auftauchen wird oder nicht, war aus den Worten von Natalia Budarina, der Sekretärin der Zentralen Wahlkommission, nicht zu entnehmen. Selbst wenn solch eine Zeile nicht auftauchen wird, kann allein schon die Reihenfolge 1, 3, 4, 5 usw. manchen Wähler erneut an den Ausschluss von „Jabloko“ von den Duma-Wahlen erinnern und eventuell eine Protestabstimmung auslösen.

Und noch etwas fiel vielen Beobachtern bei dieser Geschichte um „Jabloko“ auf: Die Kremlpartei „Einiges Russland“, die den Platz 1 auf dem Wahlzettel gezogen hatte und ja schon heute als der Wahlsieger gilt, hat offiziell in keiner Weise die Gerichtsverhandlungen im Obersten Gericht vom 10. und 17. August öffentlich kommentiert, hüllte sich in Schweigen. Gründe dafür gibt es sicherlich mehr als genug.